Medizinische Fusspflege…
Eine Podologin HF ist berechtigt, Risikopatienten zu behandeln. Jedoch sind nicht nur diese Menschen unsere Kunden.
Gönnen Sie sich etwas Gutes! Auch gesunde Füße freuen sich über eine podologische Behandlung. Dies dient der Pflege und dem Erhalt gesunder Füße sowie dazu, sich selbst etwas Gutes zu tun.
Im Alltag und beim Sport werden unsere Füße allgemein stark beansprucht, doch ihnen wird oft zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.
Bereits in jungen Jahren lassen sich gewisse Tendenzen erkennen, die durch einfache Maßnahmen und eine gute individuelle Beratung gut kontrolliert werden können.
Die podologische Behandlung beinhaltet:
- Fachgerechtes Kürzen der Nägel
- Behandlung von pilzbefallenen Nägeln
- Behandlung von eingewachsenen
- Nägeln Entfernung der Hornhaut
- Entfernung von Hühneraugen
- Anbringen von Schutz- und Entlastungsverbänden
- Fuss- und Unterschenkelmassage
- Lackieren der Nägel
- Spezialbehandlungen
- BS Spange (bei eingewachsenen Nägeln)
- Titanspangen (bei eingewachsenen Nägeln)
- Goldstadtspangen (bei eingewachsenen Nägeln Goldstadtspange)
- Orthesen (Silikonentlastung nach Mass)
- Taping des Unterschenkels, des Fusses und der Zehen
- Nagelaufbau mit Gel, Teilnagelprothetik / Nagelverstärkung
Anamnese in der Podologie
Einleitung
Am Anfang einer podologischen Behandlung steht eine umfassende und genaue Anamnese (anamnesis = griech. Erinnerung).
Mit der Anamnese erhält die
Podologin / der Podologe ein Bild über den betreffenden Patienten. Daraus erfolgt ein Befund, auf dessen Grundlage alle Behandlungsmassnahmen (Therapie- oder Behandlungsplan), Vorkehrungen und Ratschläge basieren, die zur Behebung oder Linderung des Fussleidens erforderlich sind.
Rechtliches
Auch im Podologie-Beruf besteht die Verpflichtung, eine Anamnese-, respektive Patientenkarte, zu führen. Nachfolgend ein Auszug aus den Verordnungen des Kanton Basel-Stadt, welche im ähnlichen Rahmen für alle Kantone, respektive für die Schweiz gilt. Das Bundesgesetz ist den kantonalen Verordnungen übergeordnet.
«Alle Berufsausübenden nicht-ärztlicher Medizinalberufe unterstehen der Geheimhaltungspflicht im Sinne von § 321 des Schweizerischen Strafgesetzbuches und/oder des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) vom 19. Juni 1992. Über die Berufstätigkeit sind patientenspezifische Aufzeichnungen zu machen, die Angaben zur Person sowie das Wesentliche über Art, Dauer, Umfang und Erfolg der Behandlung enthalten. Die Aufzeichnungen sind während mindestens zehn Jahren aufzubewahren. Die elektronische Datenverarbeitung ist zulässig, wobei die Datensicherheit gewährleistet sein muss.»
Grundsätzliches
Die sorgfältige Anamnese bildet einen integrierten Bestandteil der Diagnose. Sie dient nicht zuletzt der Absicherung der Podologin und des Podologen bei der Befragung nach bestehend Krankheiten und weiteren Risikofaktoren. Gleichzeitig fühlt sich der Patient durch eine seriöse Befragung ernst genommen, was eine gute Basis für die weitere Beratung und Behandlung schafft.
Wichtig ist für uns auch, den Behandlungsverlauf zu dokumentieren. Wir können immer wieder zurückgreifen auf längst vergangene Arbeiten oder Ergebnisse.
Teilnagelprothetik: Fehlendes Nagelmaterial mit künstlichen Nagelmateriel ersetzen
Grundsätzlich sollte der Nagel in seiner vollen Breite nach vorne wachsen. Doch durch Unfälle, einwirkenden Kräfte der anliegenden Zehen oder des Schuhdruckes wird er beim natürlichen Wachstum behindert. Wird nun der fehlende Teil nicht ersetzt, oder wird der störende Druck nicht beseitigt, ist eine Deformierung des nachwachsenden Nagels wahrscheinlich. Es erfolgt ein erneutes Einwachsen des Nagels in den Nagelwall. Eine Möglichkeit dies zu verhindern, bietet hier die Nagelprothetik. Dank ihrer Hilfe kann man den verbleibenden Nagelrest so verbreitern, dass er dem nachwachsenden, natürlichen Nagel den erforderlichen Platz verschafft und so eine ungestörte Wiederherstellung der normalen Nagelplatte ermöglicht.
Unterschied Podologie – kosmetische Fusspflege
Podologie steht für «Medizinische Fusspflege» und ist in den kantonalen Gesundheitsgesetzen geregelt. Für die selbstständige Ausübung ist eine Bewilligung erforderlich. Podologinnen und Podologen sind Fachleute für alle möglichen Fussbeschwerden und deren Prävention. Die Berufslehre dauert drei Jahre und schliesst mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab. Die Weiterbildung zur dipl. Podologin HF / zum dipl. Podologen HF erfolgt berufsbegleitend während drei Jahren an einer Höheren Fachschule.
In der kosmetischen Fusspflege gibt es keine reglementierten Ausbildungen. Die kosmetische Fusspflege befasst sich ausschliesslich mit pflegerischen und dekorativen Behandlungen am gesunden Fuss und im Wellness-Bereich.
Nagelspangen (Orthonyxie)
Die Orthonyxie ist ein gutes Mittel, um einer Teilresektion oder totalen Nagelentfernung (= Operative Eingriffe) vorzubeugen. Ausserdem bringt sie den Patienten sofortige Erleichterung.
Mit individueller Orthonyxie können sehr gute Resultate erzielt werden.
Gegenüber einer Operation weisst die Orthonyxie folgende Vorteile auf:
- Nagel und Zehenende bleiben erhalten
- Keine Narbenbildung
- Geringere Schmerzen
- Die Orthonyxie ist fast immer anwendbar
Folgendes ist zu beachten:
- Der Nagel kann sich nach erfolgreich abgeschlossener Therapie wieder deformieren (z.B. duch den Schuhdruck). Die Spange sollte dann so schnell wie möglich wieder gesetzt werden.
Silikonentlastungen nach Mass (Orthesen)
Der Vorteil einer Orthese: Individuell nach Mass angepasste Entlastung. Das Material besteht aus einem Zweikomponenten Silikon Elastomere in verschiedenen entlastenden oder korrigierenden Shorehärten, somit ist das Material langlebig und gut verträglich.
Die Ziele einer Orthese sind: Funktionelle und mechanische Korrektur sowie eine sofortige Schmerzlinderung und Druckerleichterung
Massage
Unterschenkel und Fuss Massage. Diese kann bei allen Personen durchgeführt werden,
welche keinerlei Risiken aufzeigen und sich gesund fühlen.
Die Massage wirkt durchblutungsfördernd und entspannend.
Risikopatienten
Unter «Rsikopatienten» verstehen sich Personen, mit erhöhtem Risiko in Bezug auf eine verzögerte Wundheilung und/oder Infektion.
Folgende «Erkrankungen» sind massgebend:
- Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes mellitus mit Polyneuropathie, Sklerodermie, usw.)
- Erkrankungen im rheumatoiden Formenkreis (z.B. chronische Polyarthritis)
- Durchblutungsstörungen (arterielle und venöse)
- Geriatriepatienten
- Patienten mit neurologischen Faktoren (z.B. Polyneuropathie, Lähmungen, Multiple Sklerose, Poliomyelitis usw.
- Einnahme von Medikamenten (z.B. immunsuppressiven Medikamenten, Antikoagulantien, Cortison
- Bluterkrankheit (Hämophilie) und Blutungsneigung (Hämorrhagische Diathese
- Infektionskrankheiten (z.B. Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus-MRSA)
Patienten mit einer verminderten, gestörten oder fehlenden Wahrnehmung von Schmerz, Druck, Verletzung, Kälte, Wärme sind gefährdet. Verletzungen, Entzündungen und Infektionen an ihren Füssen nicht wahrzunehmen. Eine verminderte Infektabwehr, die durch Krankheit und/oder Therapie bedingt ist sowie eine verminderte Durchblutung fördern das Risiko, so dass entstandene Verletzungen schlecht oder nicht mehr heilen und zum Beispiel Amputationen zur Folge haben können.